Anfrage · 3. Juli 2026
Verdacht auf gewerbliche Nutzung in der Käthe-Kollwitz-Allee / Einhaltung des Bebauungsplans
← Alle Meldungen · Eingereicht zur Sitzung des Ortsbeirats am 23. September 2026
Hinweis der Fraktion: Diese Seite dokumentiert den Wortlaut einer an die Verwaltung gerichteten Anfrage. Die geschilderten Beobachtungen geben Hinweise von Anwohnerinnen und Anwohnern wieder; die rechtliche Bewertung obliegt den zuständigen Behörden.
Fraktion „Wir für Rheingönheim“im Ortsbeirat Rheingönheim
Joachim Hubert Zell · Ingeborg-Bachmann-Straße 19 · 67067 Ludwigshafen am Rhein
Ortsvorsteher Wilhelm Wißmann
Gemeindehaus Rheingönheim
Hauptstraße 210
67067 Ludwigshafen
Ludwigshafen am Rhein, den 03.07.2026
Sehr geehrter Herr Ortsvorsteher Wißmann,
die Fraktion bittet Sie, die folgende Anfrage an die zuständigen Stellen der Stadtverwaltung Ludwigshafen weiterzuleiten, mit der Bitte um Beantwortung zur kommenden Sitzung des Ortsbeirats.
Anfrage: Verdacht auf gewerbliche Nutzung in der Käthe-Kollwitz-Allee / Einhaltung des Bebauungsplans
In der jüngeren Vergangenheit sorgt die Situation in der Käthe-Kollwitz-Allee zunehmend für Irritationen in der Nachbarschaft. Wie auch auf beigefügten Bilddokumenten ersichtlich ist, finden dort auf einem Privatgrundstück offensichtlich gewerbliche Aktivitäten statt. Es kommt regelmäßig zur Anlieferung, Lagerung und zum Abtransport von Bauelementen. Die Vorgärten und Einfahrten gleichen dabei eher einem gewerblichen Umschlagplatz als einem privaten Wohnumfeld.
Dies wirft die drängende Frage auf, inwieweit die Käthe-Kollwitz-Allee neuerdings zum benachbarten Gewerbegebiet „In der Mörschgewanne“ zählt. Nach unserem Kenntnisstand handelt es sich hierbei um ein ausgewiesenes Wohngebiet. Eine derartige Missachtung des uns bekannten Bebauungsplans ist in keiner Weise zu rechtfertigen. Gerade angesichts der hohen Immobilien- und Grundstückspreise, die Bürgerinnen und Bürger für das Wohnen in diesem Gebiet investiert haben, ist die Duldung solcher gewerblichen Störungen und der damit einhergehenden optischen wie lärmtechnischen Beeinträchtigungen absolut inakzeptabel.
Wir bitten die Verwaltung daher um die Beantwortung folgender Fragen:
- 1. Gültigkeit des Bebauungsplans: Gibt es eine uns bisher nicht bekannte Änderung im Bebauungsplan, durch die die Käthe-Kollwitz-Allee (oder Teile davon) inzwischen dem Gewerbegebiet „In der Mörschgewanne“ zugeordnet wurde?
- 2. Bewertung der Situation: Wie bewertet die Stadtverwaltung den offensichtlichen Handel sowie die regelmäßige Anlieferung und den Abtransport von Bauelementen in diesem Wohngebiet?
- 3. Einschreiten der Behörden: Sind der Gewerbeaufsicht und dem Bauordnungsamt diese Fälle der gewerblichen Nutzung in der Käthe-Kollwitz-Allee bereits bekannt? Falls ja, welche konkreten Schritte wurden oder werden unternommen, um die Zweckentfremdung zu unterbinden und die Einhaltung des Bebauungsplans konsequent durchzusetzen?
Mit freundlichen Grüßen
Joachim Zell
Fraktionssprecher, Stellvertretender Ortsvorsteher
Rheingönheim im Mittelpunkt. Unsere Heimat. Unsere Verantwortung.
Joachim Hubert Zell · Ingeborg-Bachmann-Straße 19 · 67067 Ludwigshafen am Rhein · Tel. +49 171 4561311 · joachim.zell@rheingönheim.eu · www.rheingönheim.eu
